Logbuch der Hamburger Ärztekammer

Mit Inkrafttreten der Weiterbildungsordnung vom 22.08.2005 muss die Weiterbildung zum Facharzt dokumentiert werden. Zur Vereinfachung wurde für jedes Fachgebiet ein entsprechendes Logbuch von der Hamburger Ärztekammer erstellt. Dieses Formular sollte in Zukunft obligater Bestandteil des Antrages auf Zulassung zur Prüfung bei der jeweiligen Ärztekammer sein. Einmal im Jahr sollte der Assistent bzw. die Assistentin sich mit dem Weiterbildungsbefugten der Klinik (Chefarzt oder Chefärztin) zusammen setzen und die erfolgreich absolvierten Weiterbildungsinhalte dokumentieren. Zur Dokumentation dient das von der Ärztekammer herausgegebenen Logbuch.