Wofür ist der WVPPH zuständig?

Der WVPPH ist in erster Linie für die Organisation der Weiterbildung in spezieller Psychotherapie der Hamburger psychiatrischen Kliniken zuständig (theoretische Weiterbildung in Verhaltenstherapie oder tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie). Außerdem beraten sich die Mitglieder des WVPPH untereinander bezüglich der individuellen Gestaltung der Weiterbildung in den einzelnen Kliniken.

 

 

 

Was muss ich für die theoretische Weiterbildung in Psychotherapie beim WVPPH bezahlen?

Für die Assistenten und Assistentinnen der teilnehmenden Kliniken ist die Teilnahme an den Theorieseminaren Psychotherapie (VT oder TP) kostenfrei. Die Kurse werden gemeinschaftlich durch die Kliniken des WVPPH finanziert.

 

 

 

Muss ich mich in jedem Fall beim WVPPH anmelden?

Nein, kein Assistent und Assistentin muss sich beim WVPPH anmelden, um in den Kliniken den Facharzt zu machen. Die Theoriestunden in Psychotherapie können auch an einem privaten Weiterbildungsinstitut gegen entsprechende Bezahlung gemacht werden. Nur wenn Sie die unentgeldliche theoretische Weiterbildung in Psychotherapie machen wollen, die der WVPPH anbietet, müssen Sie sich bei Herrn Knut Schümann anmelden.

 

 

 

Welche privaten Weiterbildungsinsitute gibt es in Hamburg?

Es gibt in Hamburg eine Reihe von privaten Weiterbildungs-instituten, an welchen Asistentinnen und Assistenten ebenfalls Ihre Weiterbildung in spezieller Psychotherapie absolvieren können. Diese Weiterbildung ist allerdings kostenpflichtig und wird nicht vom WVPPH übernommen.

Für die verhaltenstherapeutische Weiterbildung von Ärzten und Ärztinnen gibt es das

1. Institut für verhaltenstherapeutische Ausbildung in Hamburg (IVAH)

und das

2.  VT Falkenried Aus- und Weiterbildung GmbH (VTFAW)

 

Für die ärztliche Weiterbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie gibt es das

1. Adolf-Ernst-Meyer-Institut (AEMI)

2. Arbeitsgemeinschaft für integrative Psychoanalyse, Psychotherapie und Psychosomatik e.V. (APH)

3. Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Hamburg e.V. (DPG)

4. Michael Balint Institut

 

 

 

Wie absolviere ich die nicht-psychotherapeutischen Weiterbildungsinhalte an meiner Klinik?

Die Absolvierung der Weiterbildungsinhalte in der allgemeinen Psychiatrie werden in den einzelnen Kliniken unterschiedlich vermittelt. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren Chefarzt.

 

 

 

Wo kann ich autogenes Training, progressive Muskelrelaxation oder Hypnose absolvieren?

Zur Erlangung des Facharztes müssen 16 Doppelstunden autogenes Training, progressive Muskelrelaxation oder Hypnose absolviert werden. Dies wird von einigen Kliniken umsonst angeboten (Informationen durch den Chefarzt bzw. Chefärztin). Ferner können diese Entspannungsverfahren auch an einem Weiterbildungsinstitut erlernt werden.

 

 

Wo kann ich eine Balintgruppe bzw. eine Gruppe zur interaktionsbezogenen Fallarbeit besuchen?

Für die Erlangung des Facharztes sind 35 Doppelstunden Balint-gruppenarbeit oder interaktionsbezogene Fallarbeit erforderlich. Hierbei ist die therapeutische Ausrichtung (VT oder TP) nicht von Bedeutung, so daß z.B. ein Assistent, der seine theoretische Weiterbildung in VT gemacht hat, eine Balintgruppen belegen kann. Balintgruppe bzw. die Gruppen zur interaktionsbezogenen Fallarbeit werden nicht vom WVPPH angeboten, sondern entweder von den einzelnen Kliniken (kostenfrei)oder durch ein privates Weiterbildungsinstitut (kostenpflichtig). Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Chefarzt bzw. ihrer Chefärztin, ob es an Ihrer Klinik ein kostenfreies Angebot für diese Gruppen gibt.

 

 

Kann ich beim WVPPH sowohl VT als auch TP machen?

Eine gleichzeitige Teilnahme an beiden Theoriekursen ist nicht möglich. Wenn nach Abschluß eines Verfahrens Interesse an der Teilnahme an den Theoriekursen des jeweilig anderen Verfahrens besteht, dann ist dies grundsätzlich möglich. Hierzu müsste aber ein freier Platz im Theorieseminar zur Verfügung stehen, nachdem alle Anmeldungen von den Interessenten berücksichtigt wurden, für welche dies das Hauptverfahren ist.

 

Werden von der Hamburger Ärztekammer Bescheinigungen aus anderen Bundesländern anerkannt?

Bestätigte Weiterbildungsinhalte, die in anderen Bundesländern geleistet wurden, werden eigentlich in der Regel von der Hamburger Ärztekammer anerkannt. Bitte wenden Sie sich an Frau Wendorf-Domres, Abteilung Weiterbildung, in der Hamburger Ärztekammer (Telefon 040-20 22 99-261).

 

 

Bietet der WVPPH auch andere Veranstaltungen zur Facharztweiterbildung an?

Nein, derzeit beschränkt sich die Aktivität des WVPPH auf die Organisation der theoretischen Weiterbildung in der speziellen Psychotherapie.

 

 

Kann ich Wünsche und Anregungen an den WVPPH geben?

Anregungen von Seiten unserer assistenzärztlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind jederzeit willkommen. Sie können sich hierzu direkt an den Vorstand wenden.

 

 

Organisiert der WVPPH auch die Selbsterfahrung?

Nein, die Selbsterfahrung müssen von den Assistenten und Assistentinnen selbst organisiert und bezahlt werden. Bitte wenden Sie sich an die Ärztekammer oder die privaten Institute, um Informationen über entsprechende Angebote zu erhalten.

 

 

Was ist das Logbuch für Assistenten?

Mit Inkrafttreten der Weiterbildungsordnung vom 22.08.2005 muss die Weiterbildung dokumentiert werden. Zur Vereinfachung wurde für jedes Fachgebiet ein entsprechendes Logbuch von der Hamburger Ärztekammer erstellt. Dieses Formular sollte in Zukunft obligater Bestandteil des Antrages auf Zulassung zur Prüfung bei der jeweiligen Ärztekammer sein. Einmal im Jahr sollte der Assistent bzw. die Assistentin sich mit dem Weiterbildungsbefugten der Klinik (Chefarzt oder Chef-ärztin) zusammen setzen und die erfolgreich absolvierten Weiterbildungsinhalte dokumentieren. Das Logbuch Psychiatrie ist über die Homepage der Ärztekammer erhältlich.

 

 

 

Kann ich am WVPPH-Curriculum teilnehmen, auch wenn ich nicht an einer WVPPH-Klinik arbeite?

leider nein.