Supervision der psychotherapeutischen Fälle

Für die strukturierte Weiterbildung in spezieller Psychotherapie müssen ambulante Patienten psychotherapeutisch unter Supervision behandelt werden. Die Behandlungsdauer umfasst 240 Therapiestunden, wobei nach jeder vierten Therapiestunde eine Supervision durch einen von der Ärztkammer Hamburg anerkannten  Supervisor erfolgen muss.

Somit erhält der Supervisand für eine Stunde Supervision vier Stunden Therapie bescheinigt (von insgesamt 240 Stunden Therapie).  In der VT ist auch eine Gruppensupervision mit insgesamt drei Teilnehmern möglich, wobei jeder Supervisand hier zwei Behandlungsfälle supervidieren lassen kann. Für eine Doppelstunde Gruppensupervision erhält der Supervisand acht Stunden Therapie bescheinigt (von insgesamt 240 Stunden Therapie).

Supervisionen bei supervisionsberechtigten Mitarbeitern der Kliniken werden entweder umsonst gegeben (Nachfrage beim jeweiligen Chefarzt) oder können außerhalb der Klinik bei supervisionsberechtigten ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten kostenpflichtig genommen werden (eine Liste möglicher Supervisoren ist bei der Ärztekammer erhältlich). Für Supervisionen in VT gibt es eine Kooperation mit dem IVAH, deren Supervisoren kostenlose Supervisionen anbieten, wenn der Patient über deren Institutsambulanz abgerechnet wird. In der Regel werden vom IVAH 100 absolvierte Theoriestunden vorausgesetzt, bevor eine Supervision erfolgen kann. Der Supervisand behandelt dann über die Ambulanz des betreffenden Instituts deren Patienten. Es besteht auch die Möglichkeit, Patienten aus der Klinik als Ambulanzpatienten einschreiben zu lassen und dann ambulant weiter zu behandeln. 

 

Wie bekomme ich Patienten zur supervidierten psychotherapeutischen Behandlung?

Zur kliniksinternen supervidierten psychotherapeutischen Behandlung können Sie jeden passenden Patienten wählen, der entweder zuvor stationär behandelt worden ist oder über die Psychiatrische Institutsambulanz rekrutiert wurde. Alle supervidierten Patienten müssen aber offiziell als PIA-Patienten eingeschrieben sein. Somit können Sie z.B. einen Patienten ambulant psychotherapeutisch behandeln, den sie zuvor auf Station bereits schon behandelt haben. Allerdings muss er natürlich den Kriterien eines PIA-Patienten entsprechen.

Wenn Sie einen Supervisionsfall über ein privates Weiterbildungsinstitut machen, dann können Sie entweder einen der Patienten aus der dortigen Ambulanz behandeln, als auch, natürlich nach Absprache mit dem Institut, einen zuvor von Ihnen stationäre behandelten Patienten. Dieser muss dann aber offiziell von der Ambulanz des Weiterbildungsinstitut geführt und abgerechnet werden.

Der WVPPH selbst vermittelt keine Patienten zur Supervision.

 

Möglichkeit der Durchführung der erforder- lichen 240 Therapiestunden im Rahmen der Facharztausbildung in Kooperation mit dem IVAH

(Ausbildungsleiter und Geschäftsführer: Herr Dipl.-Psych. Dr. phil. G. Zarbock und Ambulanzleitung PP :Frau Dipl.-Psych. B. Matz-Knocke, Beauftragte für ärztliche Weiterbildung: Dipl.-Psych Silka Hagena)

 

Der Vorteil, die  praktische fachärztliche Ausbildung als Psychotherapeut als Weiterbildungskandidat in unserem Kooperationsprojekt IVAH (Institut für Verhaltenstherapieausbildung HH) ist insbesondere für die ärztlichen KollegInnen zu sehen, denen

an einer fundierten Ausbildung als Psychotherapeutin gelegen ist:

 

·        240 Therapie-Stunden mit Supervision nach jeder vierten Stunde bei einer von der Ärztekammer anerkannten verhaltenstherapeutischen Supervisorin.

·        Weiterbildung in biografisch-systemischer VT. Störungsverständnis, Diagnostik und Therapie sind entwicklungspsychopathologisch fundiert und biografisch und systemisch orientiert. Auf Basis eines für jeden Patienten individuell erstellten Störungsmodells werden symptom- und person-orientierte Vorgehensweisen zu einer übergeordneten Behandlungsstrategie integriert. Die konkrete Therapiedurchführung wird durch ein phasenspezifisches Aufgabenmodell begleitet und qualitätsgesichert. Regelmäßige Rückmeldungen des Patienten über den Störungsverlauf werden zur Feinsteuerung des Therapieprozesses benutzt. Im Rahmen der interaktionellen Fallarbeit (IFA) werden person – und störungsspezifische Interaktionsprozesse reflektiert und therapeutisch zugänglich gemacht.

·        Neben den klassischen VT-Technicken wie Exposition, Kompetenztrainings, Verhaltensaufbau und Störungsmanagement werden auch Techniken der 3. Welle wie Akzeptanzstrategien, Ziel und Wertklärung, imaginatives Überschreiben, Stuhlmultiloge, Achtsamkeit, systemische Techniken und metakognitive Ansätze vermittelt.

·        Um einen hinreichenden Kompetenzerwerb in biografisch-systemischer VT zu gewährleisten,  sollten vom Kandidaten mindestens 3-4 Patientenbehandlungen abgeschlossen werden.

·        Vorauswahl geeigneter Ambulanz- und Ausbildungsfälle, die für eine  verhaltenstherapeutische Behandlung geeignet sind.

·        Durchführung der Behandlungen  in sehr schönen IVAH-Therapieräumen mit der dazu gehörigen Logistik und entsprechenden Dokumentations- und Archivierungs-Anforderung

·        Kompetenzentwicklung im Verfassen krankenkassenbewilligter VT3a-Anträge mit Unterstützung der dafür bestens ausgebildeten Supervisoren

·        Berufsgruppenübergreifende Supervisionsgruppen (Psychologen/Ärzte)

·        Vollständige Kostenübernahme Supervision durch das IVAH, sofern diese  zu 2/3 in der Gruppe und („nur“) zu 1/3 als Einzelsupervision erfolgt

·        Kostenrückerstattung von 20,00 Euro/Therapiesitzung an den WB-Kandidaten

 

Voraussetzung und Procedere:

·        Nach mind. der Hälfte der Theorieseminare können sich Interessierte WB-Kandidaten bei Herrn Dr. Zarbock für eine kurze Zwischenstandprüfung (in der Gruppe) anmelden. Dafür können sich die ärztlichen Interessenten ggf. gerne auch schon als Gruppe anmelden.

Die Anmeldung erfolgt bei Frau  Gätke (Sekretariat IVAH) unter 040  221620

Die Einweisung in die Ambulanz erfolgt bei Frau Matz zu festen Terminen .(Termine 2015 Ambulanzeinführung:  24.4. 9:00 bis 12:00; 28.8.15 9:00-12:00;   20.11.1       9:00 bis 12:00)

Anmeldung ebenfalls über Frau Gätke

 

·        Die Zuteilung geeigneter Patienten erfolgt über Frau Matz-Knocke

·        Die Supervisionen können Sie auswählen bzw. Frau Matz-Knocke teilt Ihnen freie Gruppenplätze und –zeiten mit, anhand derer Sie sich einem Supervisor zuordnen können (Liste der für das IVAH-tätigen Supervisoren entnehmen Sie der Website des IVAHs.

 

·        Es besteht  in einzelnen und gewünschten Fällen  die Möglichkeit der Supervision nur als Einzelsupervision.  In diesem Fall entfällt allerdings die 20,00 Euro/Therapieeinheit  Kostenrückerstattung an den Kandidaten.

 

Soweit ein erster Überblick über die Möglichkeiten, eine fundierte Psychotherapieausbildung im Rahmen der Facharzt-WB zu absolvieren.

 

Literatur zum schnellen Einstieg (Können Sie bei einem persönlichen Kennlern-Besuch des IVAHs erhalten)

 

Zarbock, G. (2010). Phasenfahrplan VT: Aufgaben und Strukturierungshilfen für Therapeuten und Supervisoren. Lengerich: Pabst Science Publishers.

 

Zarbock, G. (2013). Praxisbuch Verhaltenstherapie. Grundlagen und Anwendungen biografisch-systemischer Verhaltenstherapie. 3. Auflage. Lengerich: Pabst Science Publishers.

 

Gall-Peters,A. & Zarbock, G. (2012). Praxisleitfaden Verhaltenstherapie. Störungsspezifische Strategien, Therapieindividualisierung, Patienteninformationen. Lengerich: Pabst Science Publishers.